Förderungen für Unternehmen
Unternehmen können sich zahlreiche Kurse und Trainings, die Sie bei uns buchen, fördern lassen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die relevanten Förderinstitutionen und Anspruchsvoraussetzungen. Informieren Sie sich wer, was , wo und wieviel fördert.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Das Ziel in aller Kürze: die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern und Weiterbildungsaktivitäten für ArbeitgeberInnen zu erleichtern. Lesen Sie hier die näheren Eckpunkte nach (wer, was, wieviel und wo?).
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Wer?
Diese Förderung erhalten alle ArbeitgeberInnen - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderungswürdig:
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre,
- Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule,
- WiedereinsteigerInnen,
- ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden,
- die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.
Nicht förderbar sind:
- UnternehmenseigentümerInnen,
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe,
- ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen),
- ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen ihrer Ausfallstunden qualifiziert werden und hierfür eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten,
- Lehrlinge,
- überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.
Was?
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.
Wieviel?
Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahre beträgt die Höhe der Förderung drei Viertel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anzuerkennenden Kursgebühren beträgt EUR 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Wo?
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind. Bei dieser Förderung sind regional unterschiedliche Regelungen möglich. Bitte wenden Sie sich an die AnsprechpartnerInnen in den jeweiligen Bundesländern.
AMS Infoblatt
Personalentwicklung im Bereich Interkulturelle Kompetenz
Lesen Sie hier die näheren Zahlen, Daten und Fakten bezüglich der Voraussetzungen für mögliche Förderungen.
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Wer wird gefördert?
- Wiener Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen im Bereich interkultureller Kommunikation und Konfliktlösungsfähigkeit aus- und weiterbilden möchten.
- Die geförderten Personen müssen in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG).
- Weiters können Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz sowie Lehrlinge gefördert werden.
Was wird gefördert?
Der WAFF fördert die Aus- und Weiterbildungskosten für Qualifizierungen von MitarbeiterInnen mit Dienstort Wien in folgenden Bereichen:
- Kommunikations-, Handlungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise
wie zum Beispiel:
- Interkulturelle Kommunikationsfähigkeit (z.B. Sprachkurse)
- Interkulturelles Management sowie Konfliktmanagement
- Führung und Motivation im interkulturellen Kontext
Wann?
Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. (Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.) Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU (De-minimis Regelung (pdf)).
Wieviel?
50 % der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal € 10.000,- pro Unternehmen. Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mindestens einen Betrag von € 1.000,- erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mindestens € 500,-).
Bis Wann?
Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen einschließlich aller notwendigen Beilagen endet erst jeweils mit Ende eines Kalenderquartals (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Nachträglich einlangende Anträge können erst wieder im darauf folgenden Kalenderquartal Berücksichtigung finden. Die eingereichten Antragsunterlagen werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. Über die Entscheidung erhalten Sie in Folge eine schriftliche Benachrichtigung.
WAFF
Links zu Förderungen
- www.bmf.gv.at
- www.ams.or.at
- www.waff.at
- www.esf.at

